Regelung und Leihbedingungen

  1. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das Leihobjekt.
  2. Im Falle von Verlust des Leihobjekts durch Diebstahl oder Totalschaden (ohne Haftungsvereinbarung) wird dem Mieter der Zeitwert des Leihobjekts in Rechnung gestellt, bzw angelastet.
  3. Im Falle von Diebstahl des Leihobjektes muss der Kunde jedenfalls bei der lokalen Ordnungsbehörde Anzeige erstatten.
  4. Das Leihobjekt ist nicht versichert. Mittels einer Haftungsvereinbarung und einen Zuschlag von 10% der Mietsumme übernimmt der Vermieter das Bruchrisiko und das Diebstahlrisiko zu 75%.
  5. Im Falle von Totalschaden oder Diebstahl oder Verlust des Leihobjekts mit Haftungsvereinbarung, wird dem Mieter 25% des vom Hersteller empfohlenen Listenpreises in Rechnung gestellt.
  6. Bei teilweiser Beschädigung des Leihobjekts ohne Haftungsvereinbarung, wird die Reparatur dem Mieter laut gültiger Preisliste in Rechnung gestellt
  7. Das Leihobjekt muss bis zum Tag der Rückgabe bezahlt werden.
  8. Der Umtausch des Leihobjektes gegen gleichwertige Artikel ist jederzeit möglich, wobei der erste Tausch kostenlos ist.
  9. Ein Umtausch des Leihobjektes gegen Artikel anderer Kategorien ist ebenfalls möglich. Wird eine höhere Kategorie genommen, ist ein Aufpreis zu bezahlen, eine Rückvergütung beim Tausch gegen Artikel preiswerter Kategorien ist jedoch unmöglich.
  10. Die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages ist mittels Rückgabe des Leihartikels möglich, jedoch ohne Rückvergütung der Leihgebühr.
  11. Rückvergütungen werden ausschließlich bei Krankheit und/oder Unfall, unter Vorlegen eines ärztlichen Bescheinigung, vorgenommen.